Zunächst kurz ein Hinweis:

Durch die Fusion der beiden Vereine „Initiative Klima-, Umwelt- und Lärmschutz im Luftverkehr e.V“ und „Lebenswertes Mainz & Rheinhessen e.V.“ kam es beim Verschmelzen der Datenbanken zu einer kleinen Panne. Evtl. hatten Sie sich schon von dem Newsletter abgemeldet – und bekommen ihn jetzt wieder. Oberhalb oder unterhalt dieser Zeilen – je nach Endgerät und Browsertyp könnten Sie sich mit einem Klick und ohne Angabe von Gründen von allen zukünftigen Newslettern unseres Vereins abmelden. Wir würden uns natürlich freuen, wir dürften Sie auch in Zukunft schnell und unkompliziert mit unserem Newsletter erreichen, d.h., Sie würden sich nicht abmelden!

 
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Bitte entschuldigen Sie die Umstände.

 

Wahlprüfsteine der Bundesvereinigung gegen Fluglärm („BVF“) für die Europawahl am 9. Juni 2024 zu verschiedenen Fragen bezüglich des Luftverkehrs

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 hat die BVF die Bundesgeschäftsstellen von CDU/CSU, SPD, Grüne FDP und Linke gebeten, Stellung zu verschiedenen Fragen bezüglich des Luftverkehrs zu nehmen. Hier die Antworten, wobei die FDP und Die Linke bislang keine Antworten geliefert haben:
240500_bvf_wahlpruefsteine_europawahl_antworten.pdf

 

IKUL-Vorstand Erwin Stufler zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm gewählt.

Unser Vorstand Finanzen, Erwin Stufler wurde auf der letzten Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist eine Vereinigung von Städten, Gemeinden und Schutzvereinen gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs. Sie wurde 1967 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Aufgaben der BVF können Sie unter https://fluglaerm.de/wp-content/uploads/2020/07/BVF-Aufgabenbereiche.pdf nachlesen. Insbesondere stehen der BVF Anhörungsrechte in Gesetzgebungsverfahren zu.
Erwin Stufler ist vor ein paar Monaten bereits zum Mitglied der Frankfurter Fluglärmkommission gewählt worden. Diese Wahlen sind Ausdruck der hohen Wertschätzung der Arbeit unseres Vereins und der Person von Erwin Stufler.

 

Interviews mit IKUL-Vorständen am Tag des Lärms in verschiedenen SWR-Sendern.

Unsere Vorstände Prof. Thomas Münzel und Lars Nevian sind am 24. April 2024 auf verschiedenen Sendern des SWR zum Thema Fluglärm interviewt worden. Der Beitrag von Frau Dr. Daniele Engelhardt „Krach von oben – Fluglärm macht krank“ ist auf große Resonanz gestoßen. Wer ihn noch nicht gehört hat, kann dies hier nachholen https://www.swr.de/swrkultur/wissen/krach-von-oben-fluglaerm-macht-krank-100.html.

 

Initiativen zum Schutz gegen Fluglärm durch die Mainzer Ortsbeiräte Weisenau, Laubenheim und Hechtsheim

Schon lange sind verschiedene Mainzer Ortsbeiräte sehr wichtige Akteure im Kampf gegen den Fluglärm. Unter https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=110311 finden Sie beispielhaft drei Anträge, die der Ortsbeirat Weisenau in den letzten Monaten einstimmig verabschiedet hat. Besonders bemerkenswert ist der Antrag vom 24. April 2024, in dem der Ortsbeirat Weisenau die Stadt Mainz auffordert, das Land Rheinland-Pfalz seinerseits aufzufordern, eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr einzuleiten. Im Koalitionsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz stimmen die Koalitionäre (SPD, GRÜNE, FDP) überein, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Fluglärm ein echtes Nachtflugverbot eingeführt werden muss. Die Stadt muss also vom Land nur verlangen, was dieses selbst für zwingend geboten hält. Wir gehen davon aus, dass der Mainzer Oberbürgermeister Nino Hasse sich an diesen Beschluss des Ortsbeirats halten wird. Im Wahlkampf hat er sich für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eingesetzt. Viele Optionen, ein solches auf den Weg zu bringen, gibt es nicht. Es bleibt dann abzuwarten, wie das Land reagiert, dass zum Thema Fluglärm bis zum heutigen Tage keine Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat.

Weitere Anträge des Ortsbeirats Weisenau betrafen die Messung von Ultrafeinstaub sowie die Forderung, dass die Stadt Mainz über die Fluglärm-Kommission Frankfurt am Main eine Beschlussfassung herbeiführt, mit der im Ergebnis die Airlines verpflichtet werden, Fahrwerke und Landeklappen nicht verfrüht, insbesondere bei Betriebsrichtung 07 nicht über Rheinhessen und Mainz auszufahren. Die entsprechenden Anträge und Begründungen finden Sie ebenfalls über den obigen Link.

 

Erhebliches Potential zur Lärmminderung durch Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn

Die Stabsstelle für Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt am Main hat kürzlich eine Kurzstreckenanalyse veröffentlicht, die Sie unter https://frankfurt.de/fluglaermschutz/analysen/kurzstreckenfluege-2023 lesen können. Unter Kapital 2 finden Sie eine Grafik, die die Inlandsflüge des Frankfurter Flughafens darstellt. Im Jahr 2023 fanden von und zum Frankfurter Flughafen ca. 47.000 Inlandsflüge statt, die meisten nach Berlin, gefolgt von München und Hamburg. Auch wenn der innerdeutsche Luftverkehr insgesamt etwa bei 50% des Vor-Corona-Niveaus liegt, ist diese Gesamtzahl unter Berücksichtigung der schweren Gesundheitsgefahren durch Fluglärm und den Auswirkungen auf das Klima völlig indiskutabel. Mehrere tausend Flüge gehen weiterhin nach Düsseldorf, Münster, Stuttgart, Nürnberg, Hannover und Leipzig. Alle diese Ziele sind mit der Bahn in unter drei Stunden, teils in unter 2 Stunden zu erreichen. Sicher wird man der Lufthansa von Bremen, Hamburg und Berlin einige Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt am Main zubilligen müssen und auch einige Flüge morgens und abends mögen sinnvoll sein, da die Ziele mit der (unzuverlässigen) Bahn vor 10 Uhr kaum erreichen sind. Auf mindestens 90% dieser Inlandsflüge könnte sicher verzichtet werden. Dies wäre mit einer erheblichen Entlastung der Flughafenanwohner verbunden. Wir sind an dieser Stelle optimistisch, dass im Zuge der Sanierung der Bahn in den kommenden Jahren sich die Anzahl der Inlandsflüge weiter deutlich verringern wird, zumal auch viele Unternehmen für ihre eigene Klimabilanz gezwungen sein werden, Inlandsflüge durch die Bahn und Videokonferenzen zu ersetzen.

Weiterhin gibt es erhebliches Lärmminderungspotential durch eine deutliche Reduzierung von Kurzstreckenflügen ins benachbarte Ausland. Über den obigen Link können Sie eine weitere Grafik anklicken, die diese Kurzstreckenflüge zeigt. Die meisten dieser Flüge gehen nach Paris und Amsterdam, gefolgt von Zürich und Brüssel. Diese Ziele sind mit der Bahn in unter 4 Stunden zu erreichen. Insgesamt gibt es ca. 45.000 Kurzstreckenflüge vom Frankfurter Flughafen ins benachbarte Ausland.
Der Artikel der Stabsstelle für Fluglärmschutz enthält auch Vergleichsangaben zur Dauer der Zugfahrten. Auf unseren Hinweis wird die Stabsstelle für Fluglärmschutz Vergleichszahlen für die Vor-Corona-Zeit in Bezug auf den Frankfurter Flughafen von der Fraport AG einholen.

 
Greenwashing Lufthansa

Greenwashing des Lufthansa-Konzerns entlarvt/EU leitet weitere Untersuchungen ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Köln einen weiteren Erfolg gegen irreführende Werbung mit Umweltaussagen erzielt. Das Gericht hat der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das Luftfahrtunternehmen Eurowings vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat damit der Fluggesellschaft untersagt, Flugreisen, deren Emissionen mit wenigen Euro kompensiert werden, in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung geschehenen Form als „CO2-neutral“ zu bewerben. Dies ergibt sich für das Gericht bereits daraus, dass die für die angebliche Kompensation eingesetzten Waldschutzprojekte schon wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht geeignet sind, eine tatsächliche Kompensation zu erreichen. Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, ihre Flüge durch einen geringen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte vermeintlich „CO2-neutral“ zu stellen. Die angegebenen Projekte sind jedoch, so die Überzeugung des Gerichts mit Blick auf die Waldschutzprojekte, gänzlich ungeeignet, um die Flugemissionen zu kompensieren und können den versprochenen Ausgleich nicht sicherstellen. Waldprojekte können nämlich nicht für dieselbe Dauer betrieben werden, die das ausgestoßene CO2 in der Atmosphäre verbleibt (https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/erfolgreiche-klimaklage-der-deutschen-umwelthilfe-gegen-fluggesellschaft-eurowings-landgericht-koeln/).

Eine weitere Klage hat die DUH zwischenzeitlich gegen die Lufthansa AG erhoben.

Aber auch die EU interessiert sich für die Greenwashing-Praxis der Luftverkehrswirtschaft. Die EU-Kommission zweifelt CO2-Kompensationsversprechen beim Ticketverkauf an. Ein Prüfverfahren richtet sich gegen 20 Airlines im Europa, darunter sechs Flugbetriebe der Lufthansa. Die Brüsseler Behörde setzte den Fluggesellschaften kurze Frist, ihre Rechenwege zu verteidigen. Die Stichprobe erstreckt sich zunächst auf 20 europäische Fluggesellschaften. Brüssel nennt keine Betroffenen. Lufthansa hat aber gegenüber “Reuters” bestätigt, dass die Flugbetriebe der Konzern-Airlines Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Eurowings, Brussels Airlines und Air Dolomiti. Gegenstand der Prüfung sind https://www.aero.de/news-47400/-20.html.

Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah über den Ausgang des Prüfungsverfahrens unterrichten.