Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Die Einführung von Lärmentgelten, deren Höhe vom konkret gemessenen Lärm bei Starts und Landungen abhängig ist, ist zulässig.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Klagen von vier Luftverkehrsgesellschaften gegen die Genehmigung der vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Entgeltordnung des Flughafens Berlin Brandenburg – BER – abgewiesen.

Die Entgeltordnung wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Konsultation der Luftverkehrsgesellschaften erlassen. Sie bedarf einer Genehmigung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Die Luftverkehrsgesellschaften wandten sich gegen die mit der neuen Entgeltordnung bundesweit erstmalige Einführung sog. einzelereignisbezogener Lärmentgelte für Starts und Landungen am BER. Damit knüpft das von den Fluggesellschaften an den Flughafen zu zahlende Lärmentgelt nicht mehr pauschal an den von einem bestimmten Flugzeugtyp durchschnittlich erzeugten Maximalschallpegel, sondern an den bei jedem einzelnen Start und jeder Landung konkret gemessenen Lärm an: Je lauter der direkt unterhalb der Flugroute gemessene Lärm, desto höher das Entgelt.
Zwei der Klagen wurden als unzulässig abgewiesen, weil die beiden Fluggesellschaften den BER im Zeitraum der Gültigkeit der genehmigten Entgeltordnung nicht angeflogen haben. Die Klage der beiden anderen Luftverkehrsgesellschaften hat der Senat als unbegründet abgewiesen. Der Flughafenbetreiber hat bei der Ausgestaltung der Lärmentgelte einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Gestaltungsspielraum. Das neu eingeführte Lärmentgeltkonzept ist grundsätzlich geeignet, einen spürbaren finanziellen Anreiz zu lärmärmerem Fliegen zu setzen. Die neuen Lärmentgelte werden nach objektiven und transparenten Kriterien erhoben und diskriminieren weder einzelne Nutzer noch Nutzergruppen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde in keinem der Fälle zugelassen (Urteile vom 28. Februar 2024 – OVG 6 A 6/22, OVG 6 A 7/22, OVG 6 A 8/22).
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Es stellen sich natürlich zahlreiche Fragen, um deren Aufklärung wir gerade bemüht sind. Dabei ist von besonderem Interesse, ob durch die neue Entgeltordnung tatsächlich eine Lärmreduzierung erreicht wurde, wobei dies in der Gesamtheit möglicherweise kaum feststellbar sein dürfte, da die Anzahl der Flugbewegungen in der Zeit vom 1.9.2022 bis 31.12.2023 immer noch deutlich niedriger als vor Corona gewesen sind. Allerdings müsste feststellbar sein, ob einzelne Flugzeugtypen bei Starts und Landungen leiser geflogen sind als vor dem 1.9.2022. Möglicherweise könnten einzelfallbezogene Lärmentgelte auch ein Druckmittel sein, dass verfrühte Herausfahren von Fahrwerken und Landeklappen einzudämmen und die Lufthansa bei Starts vom Flachstartverfahren abzubringen. Lärmminderungseffekte werden aber nur eintreten, wenn die Entgeltordnung leises Starten und Landen wirklich finanziell merklich begünstigt bzw. lautes Starten und Landen entsprechend bestraft. Hierzu liegen uns noch keine Informationen vor. Wie oben erwähnt, bemühen wir uns gerade, diese Informationen einzuholen.

 
Die Einführung von Lärmentgelten
 Entgeltordnung Flughafen Berlin Brandenburg

Probebetrieb für den Segmented Approach in der Zeit von 22 bis 23 Uhr kurz vor der Einführung

Beim sogenannten Segemented Approach sollen bei Anflügen auf die Südbahn dichte Siedlungsgebiete umflogen werden.

Dabei soll der Pilot deutlich später auf die eigentliche Endanfluggrundlinie zum Frankfurter Flughafen einschwenken. Die Anflüge auf die Südbahn bei Betriebsrichtung 07 (Nord- und Ostwind) finden von 5 Uhr bis 23 Uhr insbesondere über Hechtsheim und Weisenau/den nördlichen Teil von Laubenheim statt, wobei der Lärm natürlich in andere Stadtteile ausstrahlt. Nach 23 Uhr, also bei Verspätungslandungen, sollen Flugzeuge zwischen Bodenheim und dem südlichen Teil von Laubenheim zum Frankfurter Flughafen geleitet werden und erst über Rüsselsheim auf die Grundlinie zum Endanflug einschwenken. In dieser Zeit finden auf der Landebahn Nordwest keine Landungen mehr statt. Durch den Segmented Approach werden Bodenheim und der südliche Teil von Laubenheim stärker belastet als beim üblichen Endanflug. Der Lärm wird schwerpunktmäßig also in ein anderes Gebiet verschoben. Daher ist diese Maßnahme unter Fluglärmgegnern umstritten. Dieser Segmented Approach wird seit ein paar Monaten sehr häufig angewandt, wobei den Piloten das Recht zusteht, diesen abzulehnen. Voraussetzung für den Segemented Approach sind gute Wetterbedingungen und eine entsprechende technische Ausstattung des Flugzeugs. Weitere Einzelheiten finden Sie über den Link zur Homepage des Umwelthauses.

https://www.aktiver-schallschutz.de/massnahmen/siedlungszentren-umfliegen/segmented-approach-rnp-vorher-rnav-gps/?search_highlighter=Segmented+Approach+

Ab dem Sommerflugplan, der Ende März 2024 beginnt, soll der Segemented Approach auf die Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Dem standen bislang internationale Verfahrensregelungen entgegen. Es wurde deshalb eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragt, das sich mit der europäischen Flugsicherungsbehörde EASA abstimmen musste. Diese Abstimmung ist ein komplexes und zeitaufwendiges Verfahren. Nach Mitteilung der Frankfurter Fluglärmkommission steht die Erteilung der Genehmigung unmittelbar bevor. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bereitet gegenwärtig die Anwendung des Verfahrens für die Zeit ab 22:00 vor.

 
Probebetrieb Segmented Approach

Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Weisenau zur Reduzierung von Fluglärm und der Messung von Ultrafeinstaub

In seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 hat sich der Ortsbeirat Mainz-Weisenau zunächst mit dem vorzeitigen Ausfahren von Fahrwerken und Landeklappen befasst, das zu einer erheblichen und vor allem unnötigen Lärmbelastung der Flughafenanwohner führt. Unser Verein ist bereits seit Jahren an diesem Thema dran. Das Piloten-Assistenzsystems LNAS befindet sich weiterhin im Testverfahren. Dieses soll den Piloten einen verbrauchs- und lärmärmeren Landeanflug ermöglichen. Dazu gehört die Information über das spätmöglichste Herausfahren der Landeklappen und Fahrwerke. Je früher Landeklappen und Fahrwerke ausgefahren werden, desto höher der Kerosinverbrauch und desto früher werden unnötigerweise Gebiete verlärmt. LNAS soll den Piloten den optimalen Zeitpunkt für das Herausfahren von Fahrwerk und Landeklappen anzeigen. Es ist von Ausnahmesituationen abgesehen nicht erforderlich, dass Fahrwerke und Landeklappen bereits über Rheinhessen und Mainz ausgefahren werden. LNAS ermöglicht damit eine Reduzierung des Kerosinverbrauchs und des Fluglärms, in dem Fahrwerke und Landeklappen nicht vorzeitig ausgefahren werden. Der Ortsbeirat Weisenau hat durch Beschluss die Stadt Mainz aufgefordert, in der Fluglärmkommission eine Beschlussfassung herbeizuführen, sich für (gesetzliche) Sanktionsmöglichkeiten einzusetzen, damit vermeidbarer Lärm gegenüber den Airlines und den Piloten bestraft werden kann. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter

https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=107637

Weiterhin wurde ein Beschluss zur Messung von Ultrafeinstaub gefasst. Den Antrag finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite.

Es gibt hierzu auch einen Artikel in der Mainzer Allgemeine Zeitung, der allerdings verschlüsselt ist. Dennoch hier der Link zum Artikel, der für 99 Cent gelesen werden kann.
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/mainz-weisenau/ein-unding-ortsbeirat-fordert-fluglaerm-sanktionen-3363964

 
Ortsbeirats Mainz-Weisenau

Bundesvereinigung gegen Fluglärm: Keine Aufhebung der Nachtflugbeschränkungen während der Fußball Europameisterschaft

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft statt.

Wie jetzt bekannt wurde, sollen in diesem Zeitraum an den Flughäfen der Austragungsorte die geltenden Nachtflugbestimmungen für den Luftverkehr eingeschränkt werden. Zu dieser Maßnahme mussten sich die Städte gegenüber der UEFA im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichten. In den Turnieranforderungen heißt es u.a., die Flughäfen müssten 24 Stunden vor und nach den Spielen auch nachts in Betrieb bleiben. Das Vorfeld müsse zudem zu den Betriebsspitzen ab einem Tag vor und einem Tag nach dem Spieltag über 100 Flugzeuge sämtlicher Klassen aufnehmen können.

Da viele Flüge, insbesondere Abflüge nach dem Spiel, spätabends oder am frühen Morgen des Folgetages stattfinden, wird u.a. formuliert: „Daher ist mit den zuständigen Stellen eine Lockerung der Zeitnischeneinschränkungen und Nachtflugverbote zu verhandeln, um auch diese Flüge pünktlich durchführen zu können.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., die die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern die von Fluglärm geschädigt sind vertritt, protestiert entschieden gegen Eingriffe in die geltenden Nachtflugbestimmungen.
„Wir freuen uns auf schöne Spiele bei der Fußball-EM in diesem Sommer. Allerdings drohen die Nächte nach den Spielen für die Anwohner der Flughäfen an den Austragungsorten zum Horror zu werden,“ kritisierte der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Carl Ahlgrimm.
„Für die Abendspiele mit Anstoß um 21 Uhr bedeutet eine Aussetzung der Nachtruhe, dass Maschinen erst nach Mitternacht starten werden, um die Mannschaften und Fans zu anderen Spielorten zu bringen. Dort muss mit Landungen bis in die Morgenstunden gerechnet werden. Das halten wir für unvertretbar und auch nicht für notwendig,“ begründete Ahlgrimm die Ablehnung der Entscheidung. Für die Mannschaften sei eine Übernachtung an den Spielorten möglich. Für die Reise der Fans zu anderen Stadien innerhalb von Deutschland sollten ohnehin Sonderzüge das Mittel der Wahl sein. Eine Aushebelung der Nachtflugbestimmungen sei eine unnötige zusätzliche Störung der Nachtruhe der Anwohner des Flughafens und klimapolitisch verfehlt.
Noch sind die konkreten Regelungen für die Austragungsorte nicht veröffentlicht. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert die Genehmigungsbehörden zu einer restriktiven Handhabung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen auf, statt den Schutz der Nachtruhe der Anwohner unnötigerweise einzuschränken. Oftmals wurden die Beschränkungen nach langjährigem Ringen zwischen den Genehmigungsbehörden und den Interessensvertretungen der Fluglärmgeschädigten ausgehandelt sowie durch Planfeststellungsbeschlüsse und Gerichte bestätigt.
Besonders empört die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, dass die zuständigen Behörden die Vertretungen der Anwohner der Flughäfen und die Fluglärmschutzkommissionen übergehen.
Nach einem Bericht im „Journal Frankfurt“ vom 27. Februar 2024 haben sich weder die Stadt Frankfurt noch ein sonstiger Dritter bislang wegen einer möglichen Aufhebung der Nachtflugbeschränkungen erkundigt oder gar einen Antrag gestellt. Der neue hessische Verkehrsminister Kaweh Mansoori soll jedoch zugesagt haben, keine Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen zuzulassen.

 
Bundesvereinigung gegen Fluglärm: Fußball Europameisterschaft

Informationsstand am Mainzer Theater zu den Auswirkungen von Fluglärm und Ultrafeinstaub die auf Gesundheit und die Klimawirkungen des Luftverkehrs am 9. März 2024 ab 10 Uhr

Fluglärmgegner aus verschiedenen BI`s und unserem Verein stellen sich den Fragen der Bürger und informieren diese.

Am 9. März 2024 findet ab 10 Uhr vor dem Mainzer Theater eine Informationsveranstaltung rund um die Themen Fluglärm, Ultrafeinstaub und die Klimawirkungen des Luftverkehrs statt. Fluglärmgegner aus verschiedenen BI`s und unserem Verein stellen sich den Fragen der Bürger und informieren diese. Nach dem der Luftverkehr während der Pandemie zum Stillstand gekommen ist, hat er inzwischen an vielen Flughäfen wieder das Niveau von 2019 erreicht. Auch Fraport strebt für den Frankfurter Flughafen wieder eine massive Steigerung der Flugbewegungen an. Um dies zu erreichen, wurde zum wiederholten Male ein Incentivierungs-Programm aufgelegt. Dabei rufen wir in Erinnerung, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Frankfurter Flughafen mehr als 700.000 Flugbewegungen zulässt. Das Jahr 2023 schloss mit ca. 430.000 Flugbewegungen ab. Es gibt also viel „Potential“ für eine weitere Zunahme von Fluglärm und Ultrafeinstaub. Zu einer weiteren Steigerung des Luftverkehrs könnte auch das Terminal 3 beitragen, das in 2026 eröffnet werden soll. Inzwischen hat der weltweite Luftverkehr auch einen Anteil am Klimawandel von mindestens ca. 6% erreicht – mit steigender Tendenz. Wirksame Lösungen für klimaneutrales Fliegen sind nicht in Sicht. Noch immer wird der Luftverkehr durch die Befreiung von der Kerosinsteuer und der Mehrwertsteuer auf internationale Flüge subventioniert, allein in Deutschland mit mehr als 12 Mrd. EUR im Jahr. Weltweit könnten zusätzliche Steuereinnahmen von mehreren hundert Milliarden Euro für die Transformation generiert werden, wenn das klimaschädlichste Verkehrsmittel ordnungsgemäß besteuert würde. Immerhin wurde in Deutschland im Zuge der Sparmaßnahmen die Ticketsteuer erhöht.

Wir rufen alle Fluglärmgeschädigten auf, am Informationsstand zu erscheinen und die Veranstaltung zu unterstützen.

 
Informationsstand am Mainzer Theater

Mainz mit Top 10-Ranking der lautesten Städte Deutschlands

Wie hängen Lärm- und Herzkreislauferkrankungen zusammen?

Der Kardiologe und Lärmwirkungsforscher Prof. Thomas Münzel, Mitglied im Vorstand der Initiative Klima-, Umwelt- und Lärmschutz im Luftverkehr e.V. („IKUL“) kommentiert die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm in einem Interview mit ZEIT ONLINE. Der Artikel ist leider verschlüsselt. Das Interview in reiner Textform finden Sie am Ende dieses Berichts.

https://www.zeit.de/gesundheit/2024-02/laerm-gesundheit-flughafen-strassen-herz-laermschutz

Danach sind in Deutschland tagsüber mehr als 20 Mio. Menschen derart starkem Lärm ausgesetzt, dass ihre Gesundheit darunter leidet. Nachts sind es laut Umweltbundesamt etwa 13,6 Millionen Menschen. Langanhaltende Lärmbelastungen am Tag von über 55 Dezibel und nachts von über 50 Dezibel verursachen Stress, Schlafstörungen und Herzerkrankungen und gehören damit zu den größten Gesundheitsrisiken in deutschen Städten.

Aufgrund der Daten des Umweltbundesamts („UBA“), die ZEIT ONLINE exklusiv vorliegen, ist Mainz in Bezug auf Flug- und Straßenlärm unter den TOP 10 der am meisten verlärmten Städte Deutschlands (Fluglärm Platz 3, Straßenlärm Platz 9).

Wie hängen Lärm- und Herzkreislauferkrankungen zusammen? Das Vorstandsmitglied der IKUL, Prof. Thomas Münzel, Universitätsmedizin Mainz, führt seit ca. 15 Jahren Lärmwirkungsforschung durch.

Seine Forschungsergebnisse haben schon früh darauf hingedeutet, dass Lärm ein ernstzunehmender Faktor für Herzkreislauferkrankungen darstellt. Lärm generiert Stress und Stress wiederum erzeugt eine Belästigungsreaktion. Dabei führt chronischer Stress zur Ausbildung von Herzkreislaufrisikofaktoren wie erhöhtem Blutdruck sowie erhöhten Cholesterin- und Blutzuckerwerten. Langfristig entstehen hieraus die klassischen Herzkreislauferkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Herzrhythmusstörungen. Als besonders schädlich für das Herzkreislaufsystem hat sich hierbei der Nachtlärm herauskristallisiert.

Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass Lärm innerhalb weniger Tage zu deutlichen Veränderungen im Gehirn führt, die zu kognitiven Entwicklungsstörungen von Kindern beim Gedächtnis und beim Lernen führen.

Diese Forschungsergebnisse werden nun auch durch die vorliegenden UBA-Daten bestätigt. Nach Münzel sind die Konsequenzen klar: „Keine Frage, Lärm macht krank und betrifft in erster Linie Herz, Gefäße und Gehirn. Besonders schädlich ist der Nachtfluglärm. Wir brauchen daher ein konsequentes Nachtflugverbot in der gesetzlich definierten Nacht von 22-6 Uhr. Zudem muss Lärm als Herzkreislaufrisikofaktor wie Diabetes, erhöhtes Cholesterin und erhöhter Blutdruck anerkannt werden. Lärm ist ein Risikofaktor, der nicht von den Betroffenen selbst, sondern nur von der Politik beeinflusst werden kann, indem die von der WHO empfohlenen Lärmgrenzwerte zu 100% umgesetzt werden“.

Hier der Textauszug des Interviews mit Prof. Münzel.

 
Lärm- und Herzkreislauferkrankungen