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Informationsveranstaltung der Stabsstelle Fluglärmschutz am 8. November 2023, 18:30 Uhr

Für den 8. November 2023 um 18:30 Uhr laden der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef und die Stabsstelle Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt am Main zu einer Podiumsdiskussion im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main ein. Podiumsteilnehmer werden unter anderem Dr. Rene Weinandy vom Umweltbundesamt und Christian Vögele von Deutsche Bahn Fernverkehr sein. Dr. Weinandy ist einer der Autoren der Studie „Umweltschonender Luftverkehr“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2019, die sich u.a. mit den Themen „Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene“, „Lärm reduzieren – Bevölkerung schützen“ und „Weniger Fliegen“ befasst hat (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-11-06_texte-130-2019_umweltschonender_luftverkehr_0.pdf). Das Verlagerungspotential von Kurzstreckenflügen auf die Bahn ist ganz erheblich. Der Frankfurter Flughafen wickelte in 2022 ca. 45.000 Inlandsflüge ab. Alle Ziele lassen sich mit der Bahn von City zu City in weniger als 4 Stunden erreichen. Weiteres Verlagerungspotential besteht für Kurzstreckenflüge u.a. nach Basel, Zürich, Straßburg, Paris, Luxemburg, Amsterdam und Brüssel. Auch diese Fahrstrecken liegen mit der Bahn unter 4 Stunden.

Moderiert wird die Veranstaltung von der bekannten Journalistin und Fernsehmoderatorin Constanze Angermann. Ein „Ausflug“ nach Frankfurt lohnt sich unseres Erachtens sehr!

 
Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef und die Stabsstelle Fluglärmschutz laden ein

 
Europäische Union beschließt Pflicht zum Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe ab 2025

Gegen den massiven Widerstand der Luftverkehrswirtschaft hat der Rat der EU eine neue Verordnung über die sogenannte Initiative „ReFuelEU Aviation“ angenommen. Durch eine größere Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe sollen der CO₂-Fußabdruck des Luftverkehrssektors in den Mitgliedsstaaten der EU reduziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr in der EU geschaffen werden. Dies wird dazu führen, dass sich die Flugpreise erhöhen, da die Produktion nachhaltiger Flugkraftstoffe teuer ist und nur wenige Mengen dem Markt zur Verfügung stehen

Die neue Verordnung umfasst die folgenden wesentlichen Bestimmungen:

  1. die Verpflichtung für Flugkraftstoffanbieter, sicherzustellen, dass jeder Flugkraftstoff, der Luftfahrzeugbetreibern auf Flughäfen in der EU angeboten wird, ab 2025 einen Mindestanteil an nachhaltigen Flugkraftstoffen und ab 2030 einen Mindestanteil an synthetischen Kraftstoffen enthält, die beide bis 2050 schrittweise angehoben werden. Kraftstoffanbieter müssen dafür sorgen, dass der Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffen 2025 bei 2 %, 2030 bei 6 % und 2050 bei 70 % liegt. Ferner muss der Anteil synthetischer Kraftstoffe ab 2030 bei 1,2 % liegen, wobei dieser Anteil bis 2050 auf 35 % zu erhöhen ist;
  2. die Verpflichtung für Luftfahrzeugbetreiber, sicherzustellen, dass die jährliche Menge an Flugkraftstoff, die an einem bestimmten Flughafen in der EU vertankt wird, mindestens 90 % des Jahresbedarfs an Flugkraftstoff ausmacht, um zu verhindern, dass durch „Tankering“-Praktiken zusätzliche Emissionen aufgrund des daraus resultierenden Mehrgewichts verursacht werden;
  3. der Anwendungsbereich der förderfähigen nachhaltigen und synthetischen Flugkraftstoffe umfasst zertifizierte Biokraftstoffe, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (einschließlich erneuerbarem Wasserstoff) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Flugkraftstoffe, die die Nachhaltigkeits- und Emissionsreduktionskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erfüllen, wobei schließlich 70 % erreicht werden soll, mit Ausnahme von aus Nahrungsmittel- und Futtermittelpflanzen hergestellten Biokraftstoffen, sowie kohlenstoffarme Flugkraftstoffe (einschließlich kohlenstoffarmem Wasserstoff), die verwendet werden können, um den Mindestanteil in dem jeweiligen Teil der Verordnung zu erreichen;
  4. die Vorschriften über die von den Mitgliedstaaten für die Durchsetzung dieser Verordnung zu benennenden zuständigen Behörden und die Vorschriften über Geldbußen;
  5. die Einführung eines Kennzeichnungssystems der Union für die Umweltleistung von Luftfahrzeugbetreibern, die nachhaltige Flugkraftstoffe verwenden, das fundierte Entscheidungen der Verbraucher erleichtern und grüneres Fliegen fördern wird;
  6. die Datenerhebung und die Berichtspflichten für Kraftstoffanbieter und Luftfahrzeugbetreiber ermöglichen es, die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit von Betreibern und Plattformen in der EU zu überwachen.

 
Nicht erfasst von der Verordnung sind weiterhin die extrem klima- und umweltschädlichen Langstreckenflüge.