Der Koalitionsvertrag zum LuftverkehrSpannend verliefen die Koalitionsverhandlungen zum Thema Luftverkehr. Spezielle Regelungen zum Lärmschutz waren bei einer Koalition aus CDU/CSU und SPD dabei nicht zu erwarten. Da am leisesten die Flugzeuge sind, die erst gar nicht starten und landen, kam der monatelangen Forderung der Luftverkehrswirtschaft nach einer Reduzierung der sog. Standortkosten große Bedeutung zu. Diese erhofft sich im Zuge niedrigerer Ticketpreise eine Steigerung der Passagierzahlen. Insbesondere Ryanair behauptet, bei einer Abschaffung der Luftverkehrsabgabe und einer deutlichen Senkung der staatlichen Gebühren ihr Geschäft in Deutschland deutlich auszubauen. Die Vorverhandlungen zum Koalitionsvertrag fanden in Arbeitsgruppen statt, an denen einige rheinland-pfälzische Politiker teilnahmen. Die Arbeitsgruppe 2 (Wirtschaft und Tourismus) wurde von Alexander Schweitzer, dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten, dem die Belastung der Menschen durch Fluglärm in Mainz und Rheinhessen aus dem rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag und einigen Gesprächen mit unserem Verein bestens bekannt ist, geleitet. Genutzt hat es den Fluglärmgeschädigten nicht. Diese Arbeitsgruppe schlug zu Gunsten des Luftverkehrs die großzügigste Regelung zur Kostensenkung vor. Danach sollte fest vereinbart werden, dass die staatliche Steuern, Abgaben und Gebühren „deutlich gesenkt“ werden und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe “sofort in einem ersten Schritt rückgängig gemacht” wird. Die Arbeitsgruppe 4 (Verkehr), der Frau Bätzing-Lichtenthäler (Fraktions-Chefin der SPD im Mainzer Landtag), angehörte, schlug für den Koalitionsvertrag vor, dass die staatlichen Steuern, Gebühren und Abgaben gesenkt werden (es fehlt das Wort „deutlich”) und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe (es fehlen die Worte „sofort“ und „im ersten Schritt“) rückgängig gemacht wird. In der Arbeitsgruppe 16 (Steuern, Finanzen, Haushalt), der die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen angehörte, lehnte die SPD eine Reduzierung der Kosten für den Luftverkehr generell ab. CDU/CSU forderten dagegen eine umgehende Rücknahme der jüngsten Erhöhung der Luftverkehrssteuer, die am 1. Mai 2024 in Kraft getreten war. Es war uns zuvor möglich gewesen, über ein sehr aktives Vereinsmitglied Kontakt zum Umfeld von Frau Ahnen aufzunehmen. Der finale Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Koalitionäre die Steuern, Gebühren und Abgaben senken und die letzte Erhöhung der Luftverkehrssteuer rückgängig machen „wollen”. Diese Maßnahmen stehen also unter einem Finanzierungsvorbehalt. Weitere Regelungen zum Luftverkehr im Koalitionsvertrag entnehmen Sie zusammengefasst dem unten angehängten Artikel in Aero. Es ist also zumindest gelungen, das Schlimmste, eine sofortige deutliche Reduzierung der Standortkosten abzuwehren. https://www.aero.de/news-49638/Das-steht-im-Koalitionsvertrag-zum-Thema-Luftverkehr.html |
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Zudem stehen kostensenkende Maßnahmen des Luftverkehrs nicht auf der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung. Das vierseitige Papier zählt 60 Punkte auf, die überwiegend spätestens zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden sollen (was in vielen Fällen extrem unwahrscheinlich sein dürfte). Darunter befinden sich keine speziellen Kostensenkungen für den Luftverkehr, insbesondere nicht die oben angeführten Reduzierungen der Standortkosten. Der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, der aus Rheinland-Pfalz stammt, erwähnte den Luftverkehr in seiner 11minütigen Rede zum Regierungsprogramm Verkehr in einem (1) Satz. Eine Reduzierung der Kosten im Luftverkehr hätte auch kaum nennenswerte Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung. Dies hat ein Gutachten des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt („DLR”), das im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eingeholt wurde, ergeben. Die Pressemitteilung des DLR finden Sie unter https://www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2025/dlr-erstellt-studie-zu-standortkosten-im-luftverkehr , das Gutachten selbst unter https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/gutachten-standortkosten-luftverkehr.pdf?__blob=publicationFile . Die Luftverkehrswirtschaft behauptet seit Monaten, dass eine im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu hohe Gebührenentwicklung zu einer schwachen Nachfrage des Luftverkehrs in Deutschland geführt habe. Das DLR-Gutachten stellt dabei aber Folgendes fest: “Wären die Standortkosten in Deutschland nur mit dem Durchschnitt anderer europäischer Länder gestiegen, dann hätte dies die Passagierzahlen statt um 3,5 % um 2,4 % reduziert. Dies wären 0,64 Millionen zusätzliche Passagiere, die ab Deutschland im Vergleich zur tatsächlichen Standortkostenerhöhung innereuropäisch fliegen würden. Bei dieser Betrachtungsweise lassen sich lediglich 3,2 % der schwachen Luftverkehrsentwicklung ab Deutschland durch die über dem europäischen Durchschnitt gestiegenen Standortkosten erklären“. Das Gutachten entlarvt also die monatelangen Falschbehauptungen der Luftverkehrswirtschaft. Gerade einmal 600.000 Menschen würden innereuropäisch jährlich zusätzlich fliegen, wenn die Standortkosten in den letzten Jahren (seit ‚Ausbruch der Pandemie) in Deutschland etwas geringer erhöht worden wären. Bei 200 Millionen Menschen, die in 2024 an deutschen Flughäfen starteten und landeten, fällt dies kaum ins Gewicht. Es wäre deshalb finanzpolitischer Unfug, die Standortkosten (Steuern, Gebühren und Abgaben) zu reduzieren und dem Staat wichtige Einnahmen in Milliardenhöhe zu entziehen, um damit nur minimale wirtschaftliche Erholungseffekte zu erzielen. Wie nicht anders zu erwarten, spielt das Thema Klimawandel für die Luftverkehrswirtschaft keine Rolle. Wie üblich wird auch übersehen, dass der Luftverkehr allein in Deutschland durch die Befreiung von der Kerosinsteuer und der Mehrwertsteuer auf internationale Flüge bereits jährliche Subventionen von 13 Milliarden Euro erhält. |
Abschluss des Probebetriebs des Segmented ApproachBeim Landen mit dem Segmented Approach fliegen Flugzeuge einen gekurvten Anflug statt direkt auf die Landebahn zuzufliegen. Erst wenige Kilometer vor der Landebahn drehen die Piloten auf die gerade Anfluglinie ein. Ziel dieses Verfahrens ist es, dichter besiedelte Gebiete in Mainz, Offenbach und Hanau zu umfliegen, um die höchstbelasteten Menschen zu entlasten. Bei Betriebsrichtung 07 (Anflüge über Mainz und Rheinhessen) werden hierdurch die Mainzer Stadteile Lerchenberg, Bretzenheim, Hechtsheim, Weisenau und der Norden von Laubenheim entlastet. Neu belastet werden Menschen unter anderem in Bodenheim. Aktuell ist ein Eindrehgeräusch im Südosten von Laubenheim zu hören. Die Menschen in den oben genannten Stadtteilen werden bei Betriebsrichtung 07 mit täglich 350 bis 400 Anflüge auf die Südbahn belastet, teilweise leiden die Menschen noch zusätzlich unter dem Anfluglärm zur Landebahn Nordwest. Der Segmented Approach wird seit vielen Jahren bei landenden Flugzeugen nach 23 Uhr angewendet, sofern die Wetterbedingungen dies zulassen. Der Probebetrieb wurde seit 2024 auf Landungen ab 22 Uhr ausgedehnt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse entnehmen Sie der Pressemitteilung der Frankfurter Fluglärmkommission https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2025-aktuelles/februar/pm_flk_zur_279._sitzung_am_12.2.2025.pdf und einem Bericht auf der Homepage des Umwelthauses https://www.umwelthaus.org/publikationen/segmented-approach-auswertung-probebetrieb-und-weiteres-vorgehen/ . Der Probebetrieb hat ergeben, dass der Segmented Approach von 20 Flugzeugen, vereinzelt auch von mehr Flugzeugen zwischen 22 und 23 Uhr geflogen werden kann. Während des bisherigen Sommerflugplans (seit Ende März 2025) konnte eine Anwendungsquote von fast 100% erreicht werden. Auch häufiger als beim Geradeausflug wird das sog. CDO-Verfahren beim Segmented Approach angewendet, in dem die Flugzeuge optimalerweise im Leerlauf oder mit geringer Schubleistung den Frankfurter Flughafen im Sinkflug anfliegen. So geht es weiter: Die Flugrouten sollen weiter optimiert werden, damit so wenige Menschen wie möglich vom Segmented Approach betroffen werden. Auf dieser Basis sollen dann abschließende Lärmberechnungen vorgenommen werden. Vor einer Überführung in den Regelbetrieb soll ein Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Kommunen durchgeführt werden. Dieses wird voraussichtlich in 2026 stattfinden. Zu klären ist noch, warum eine zweite Flugvariante des Segmented Approach nicht geflogen wird. Bei dieser sollen die Flugzeuge den Rhein nicht überfliegen sondern in einem Kurvenflug auf hessischer Seite verbleiben und sodann auf den Endanflug eindrehen. |
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1. Mommenheimer Klimawoche vom 7.-14. Juni 2025In der Zeit vom 7. bis 14. Juni 2025 findet die 1. Mommenheimer Klimawoche mit zahlreichen Veranstaltungen statt. Informieren Sie sich beispielsweise über den ökologischen Weinbau in Zeiten des Klimawandels oder die Ozeane im Klimawandel, über Starkregen, Unwetter und Stromausfall oder über die Gärten der Zukunft. Es ist für jeden ein interessantes Thema dabei. Weitere Einzelheiten finden Sie im anhängenden Programmheft. Die Mommenheimer freuen sich über Ihren Besuch. https://www.klima-umwelt-luftverkehr.de/media/mommenheimer_klimawoche_-_program.pdf |
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