Mitmach-Kampagne der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: Minus 20% bis 2030

Fliegen ist ein Menschheitstraum und hat unsere Welt näher zusammengebracht. Zugleich ist es die klima- und umweltschädlichste Art sich fortzubewegen und setzt die Anwohner der Flughäfen zudem gesundheitsschädlichem Fluglärm und Ultrafeinstaub aus. Klimaschädlich ist dabei nicht nur das CO2. Weitere Luftfahrtemissionen wie Stickoxid, Wasserdampf, Kondensstreifen und Veränderung in Zirruswolken haben einen zusätzlichen Erwärmungseffekt. Im Jahr 2019 trug der Luftverkehr daher insgesamt ca. 6 bis 8% zum Klimawandel bei. Nach einem kurzzeitigen Rückgang während der Corona-Pandemie befindet sich der Luftverkehr aber weiterhin auf einem ungebremsten Wachstumskurs. Klimaneutrales Fliegen ist nach dem heutigen Stand der Technik frühestens in einigen Jahrzehnten zu erwarten. Der Luftverkehr muss wie alle anderen Verkehrsträger, auch um die Wettbewerbsfähigkeit mit diesen nicht zu untergraben, bereits kurzfristig und vollständig am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet werden. Insbesondere sind Kurzstreckenflüge bis 2030 einzustellen und vollständig auf die Schiene zu verlagern. Auch die extrem klima- und umweltschädlichen Langstreckenflüge sind deutlich zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm die Kampagne Minus 20% bis 2030 ausgerufen, um die Klima- und Umweltschädlichkeit des Luftverkehrs und insbesondere auch den Fluglärm durch eine Reduzierung der Flugbewegungen deutlich zu verringern. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Link
www.minus20bis2030.info .
Wir rufen dazu auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen und die Petition zu unterzeichnen. Bitte scrollen Sie auf der angegebenen Seite bis zur Überschrift “Unsere Forderungen” und registrieren sich “Als Privatperson”. Wie eingangs erwähnt, finden Sie auf der Seite zahlreiche Informationen zur Klima- und Umweltschädlichkeit des Luftverkehrs. Unser Verein gehört zu den Unterstützern dieser Initiative und hat sich selbstverständlich ebenfalls registriert.

 
Mitmach-Kampagne der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: Minus 20% bis 2030

Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) verweigert bislang die Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Thema Fluglärm

“Wissing lässt Bürger im Stich” titelte die Mainzer Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 2. September 2023. Mainzer Initiative Fluglärm: „Wissing lässt Bürger im Stich“ | Allgemeine Zeitung. Der Artikel ist online verschlüsselt. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Text gerne per E-Mail zu. Der Artikel, den unser Verein initiiert hat, hat folgenden Hintergrund: Die Ampelkoalition verpflichtete sich im Koalitionsvertrag des Bund auf Seite 54 ausdrücklich zur Reduzierung von Fluglärm („Wir wollen Fluglärm reduzieren“). In diesem Zusammenhang sollen die Pflichtaufgaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) um das Thema Fluglärm erweitert und eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung fluglärmabhängiger Flughafenentgelte im Luftverkehrsgesetz geschaffen werden. In mehreren Schreiben haben unser Verein und weitere Bürgerinitiativen den Bundesverkehrsminister aufgefordert, den Koalitionsvertrag der Ampelregierung umzusetzen. Einen solchen Beschluss fasste ebenfalls die Konferenz der Landesumweltminister. Nach über einem Jahr erhielten wir ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums, das sich darauf berief, dass die Aufgabenerweiterung der DFS um das Thema Fluglärm gegen EU-Recht verstoße. Inzwischen haben Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eingeholt, der diese Auffassung des Bundesverkehrsministeriums verwirft und die Aufgabenerweiterung der DFS als zulässig ansieht.

Das Bundesverkehrsministerium plant gegenwärtig eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes, in die Änderungswünsche der Luftverkehrswirtschaft einfließen sollen, die das Thema Fluglärm allerdings nicht berühren. Das Bundesverkehrsministerium weigerte sich allerdings bis zuletzt, die Themen aus dem Koalitionsvertrag in diese Novelle einfließen zu lassen. Nach unserem Kenntnisstand scheint das Bundesumweltministerium, mit dem wir uns ebenfalls in Verbindung gesetzt haben, allerdings auf der Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Thema Fluglärm zu bestehen. Der Referentenentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung zwischen Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium. Wir können Ihnen versichern, dass wir alle unsere Kontakte genutzt haben, um sowohl auf das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium entsprechenden Druck zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Thema Fluglärm auszuüben.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Artikel in der Mainzer Allgemeinen Zeitung zu sehen. Volker Wissing stammt aus Rheinland-Pfalz und ist mit dem Thema Fluglärm aus seiner Tätigkeit als Landesverkehrsminister RLP bestens vertraut. Er hat für die FDP den letzten Koalitionsvertrag RLP mit verhandelt, der zum Thema Fluglärm weitreichende Gesetzesänderungen verlangt. Auch an den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag der Ampelkoalition im Bund war er maßgeblich beteiligt. Aus diesem Grunde ist es besonders enttäuschend, dass sich Volker Wissing (FDP) nicht für den Gesundheitsschutz seiner Landsleute aus Rheinland-Pfalz einsetzt. Die FDP hat im Koalitionsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz wortwörtlich erklärt, dass sie “an der Seite der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm” stehe. Hiervon ist nichts zu merken. Wir warten gespannt auf den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens und werden Sie über diesen zeitnah unterrichten.

 
Koalitionsvertrag zum Thema Fluglärm

Niederlande dürfen Flugbewegungen am Flughafen Schiphol/Amsterdam reduzieren

Die Niederlande dürfen am Amsterdamer Flughafen Schiphol die Anzahl der Starts und Landungen reduzieren. In einem Berufungsverfahren erklärte ein Berufungsgericht in Amsterdam eine entsprechende Anordnung der Regierung für rechtmäßig. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Amsterdam auf, vor dem Flughafengesellschaften gegen die Einschränkungen geklagt hatten. Die Regierung hatte zuvor entschieden, dass der europäische Großflughafen die Zahl der Flüge von jetzt maximal 500.000/Jahr ab November 2023 auf 460.000 Flüge reduzieren müsse, um Lärm und den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Wie das Gericht in Amsterdam urteilte, verstoße die Regierung mit dieser Anordnung weder gegen nationales noch gegen europäisches Recht. Weitere Einzelheiten finden Sie im Artikel unter dem Link https://www.aero.de/news-45423/Gericht-Niederlande-duerfen-Flugbewegungen-in-Schiphol-reduzieren.html

 

Schwerer Zwischenfall am Frankfurter Flughafen

Ein Frachter der Fluggesellschaft LATAM rang bei einem Anflug auf den Frankfurter Flughafen mit Windboen. Die Piloten starteten durch. Der Frachter gewann rasch an Höhe, verlor aber ebenso rasant Geschwindigkeit und sackte durch. Nach Radardaten flog die Maschine nur noch mit einer Geschwindigkeit von 50 Knoten. Dies entspricht etwa 93 Stundenkilometer. Zudem sackte die Maschine in kurzer Zeit von 3000 Fuß auf 1900 Fuß ab. Dies entspricht etwa 680 Metern. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) bestätigte, dass sie den Vorfall als “schwere Störung” einordne und untersuche. Auslöser für den Vorfall könnte eine schwere Gewitterfront gewesen sein, die über dem Frankfurter Flughafen hing. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage untersucht werden müssen, ob der Frankfurter Flughafen wegen dieser Gewitterfront hätte vorübergehend geschlossen werden müssen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie unter dem Link https://www.aero.de/news-45341/Latam-Cargo-Frankfurt.html

 

Inlandsverkehr bleibt deutlich hinter Erwartungen zurück

Auch in den kommenden Monaten werden zwischen deutschen Städten deutlich weniger Passagierflieger unterwegs sein als vor der Pandemie. Von Juni bis November 2023 boten bzw. bieten die Airlines 9,6 Millionen Sitze im innerdeutschen Flugverkehr an. Im gleichen Zeitraum 2019 waren es fast 17,5 Millionen.

Insgesamt liegt die Anzahl der Flugbewegungen und die Anzahl der Passagiere am Frankfurter Flughafen in diesem Jahr noch deutlich hinter dem Jahr 2019. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 lag der Rückgang bei den Passagieren bislang bei minus 15,3%, bei den Flugbewegungen bei minus 18,7%. Dabei dürften die Passagierzahlen noch dadurch positiv beeinflusst worden sein, dass viele Menschen nach der Pandemie eine Flugreise “nachholen” wollten. Ob sich dieser Trend fortsetzt, bleibt vor dem Hintergrund der – erfreulicherweise – sehr hohen Ticketpreise und der Inflation mit entsprechenden Kaufkraftverlusten abzuwarten.