Unsere neue Website finden Sie unter www.klima-umwelt-luftverkehr.deSie befindet sich noch im Aufbau.Aus technischen Gründen sowie aus Gründen des Datenschutzes versenden wir den Newsletter vorerst weiterhin unter dem alten Namen Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. Hier die aktuelle Informationen gegen den Fluglärm in Mainz: |
Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Positionen der Parteien zu den Themen Fluglärm, Ultrafeinstaub und Klimawirksamkeit des LuftverkehrsAm Sonntag, den 14. März 2021 finden in Rheinland-Pfalz Landtagswahlen statt. Viele BürgerInnen werden über die Briefwahl vorab ihre Stimmen abgeben. Fluglärm und Ultrafeinstaub belasten die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in Rheinhessen sehr stark. Hinzu kommt, dass der Luftverkehr erhebliche, weltweite Auswirkungen auf unser Klima hat. Wir haben mit einigen Parteien, die sich für diese Themen interessieren, in den letzten Jahren immer wieder Gespräche geführt und gespannt auf die Wahlprogramme gewartet. |
Neues Anflugverfahren:Segmented Approach geht in sechsmonatige TestphaseAb dem 1. März wollen Deutsche Flugsicherung (DFS) und Fraport am Frankfurter Flughafen ein Verfahren zur Umfliegung von dichten Siedlungsgebieten erproben: Der sogenannte „Segmented Approach“ soll dann erstmals über den Tag verteilt angewendet werden. Das Flugverfahren soll eine südliche Umfliegung der dicht besiedelten Großstädte Offenbach, Hanau und Mainz ermöglichen. Bislang wurde das Verfahren lediglich nach 23.00 Uhr vereinzelt angewandt – also zu einer Zeit, wenn regulär gar keine Flugzeuge in Frankfurt mehr landen dürfen. |
Paukenschlag: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Nachtflugregelung am BERWeitestgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat 11. Dezember 2020 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde in der Sache Irene Schüttke u.a. Nr. 8422/19 zu den Nachtflugregelungen am neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER angenommen und entschieden, sie der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zuzustellen. Das geschieht nur in den Fällen, in denen der Straßburger Gerichtshof nach sorgfältiger Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet. |
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